In Halle (Saale) gibt es elf eingezäunte und nicht eingezäunte Hundewiesen:
- Birkenwiese/Pestalozzipark
im Stadtteil Gesundbrunnen, direkt am Passendorfer Weg. Diese Hundewiese ist eingezäunt. - Büschdorf
im Stadtteil „Büschdorf“ an der Friedhofstraße, zwischen dem Friedhof und Würfelnatterweg. Diese Hundewiese ist nicht eingezäunt. - Erweiterungsteil Pestalozzipark
in der Südstadt im südlichen Teil des Pestalozziparkes, nicht eingezäunt - Heide-Nord
befindet sich zwischen Fischerring und Gartenstraße. Diese Hundewiese ist nicht eingezäunt. - Heide-Süd
im Stadtteil Heide-Süd in den Weinbergwiesen; nicht eingezäunt - Kantstraße
im Stadtteil Gesundbrunnen, Bereich zwischen Beesener Straße und Straße der Republik, nicht eingezäunt - Karlsruher Allee/Am Hohen Ufer
im südlichen Teil der Silberhöhe an der Karlsruher Allee/Ecke Am Hohen Ufer; teilweise eingezäunt - Landrain
befindet sich in der Straße Landrain/Ecke Am Galgenberg. Diese Hundewiese ist nicht eingezäunt. - Lutherstraße
in der südlichen Innenstadt im östlichen Teil des Grünzuges Lutherstraße (Nähe Merseburger Straße); nicht eingezäunt - Oebisfelder Weg
befindet sich im Stadtteil „Neustadt“ an der Wendeschleife Oebisfelder Weg. Die Hundewiese ist eingezäunt. - Roßbachstraße
im Stadtteil Lutherplatz/Thüringer Bahnhof entlang der Roßbachstraße; nicht eingezäunt - Stadtpark
im Stadtpark in der nördlichen Innenstadt an der Ecke Straße der Opfer des Faschismus/Magdeburger Straße, eingezäunt - Südpark
im Südpark in Halle-Neustadt am südlichen Zipfel des Kirchteiches; nicht eingezäunt. - Südpark II
in Halle-Neustadt im Südpark zwischen der Kirchteichpromenade und der B 80; nicht eingezäunt. - Ziegelwiese
im Stadtteil Saaleaue im Naherholungsgebiet nahe der Fontäne; nicht eingezäunt.
Hinweise der Stadt Halle (Saale):
- Auf öffentlichen Straßen, Anlagen und in öffentlichen Einrichtungen gilt eine generelle Leinenpflicht für Hunde.
- Für gefährliche Hunde gilt zusätzlich eine Maulkorbpflicht.
- In der freien Landschaft dürfen Hunde in der Zeit vom 16. Juli bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres unter Aufsicht ohne Leine laufen.
- Vom 1. März bis zum 15. Juli besteht zum Schutz des Wildes und der bodenbrütenden Vögel auch in der freien Landschaft Leinenpflicht.
- Sollten Sie in Schutzgebieten spazieren gehen, informieren Sie sich bitte vorher, was in der Satzung oder Verordnung geregelt ist.
- Hunde müssen auch auf den Hundewiesen so gehalten werden, dass Dritte nicht gefährdet oder belästigt werden.
- Halter und Aufsichtspersonen müssen von ihrer körperlichen Konstitution in der Lage sein, ausreichend auf ihren Hund einwirken zu können, um bei drohenden gefährlichen Situationen einschreiten zu können. Die gesetzliche Verpflichtung, bösartigen Hunden einen Maulkorb anzulegen, ist strikt zu beachten. Bösartig im vorgenannten Sinn sind nicht nur Hunde, die bissig sind, sondern auch große Hunde, wenn sie die Eigenart haben, Menschen anzuspringen, ohne sie verletzen zu wollen.
- Verstöße gegen den Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde werden mit Bußgeld geahndet. Wer seinen Hund also außerhalb der öffentlichen Hundewiesen nicht anleint, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann.
- Beseitigen Sie bitte die Exkremente Ihres Hundes auf der Wiese. Nutzen Sie die Hundetoiletten. Für die Reinigung der Hundetoiletten ist das Team Straßen- und Winterdienst verantwortlich.
Quelle: Stadt Halle (Saale)
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